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   VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316   

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VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316 (https://dejure.org/2021,2152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316 (https://dejure.org/2021,2152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 9 ZB 18.2316 (https://dejure.org/2021,2152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2; BauGB § 34; BGB § 917 Abs. 1
    Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine Nutzungsänderung - insbesondere wegemäßige Erschließung eines Grundstücks

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszuassung einer Nachbarklage gegen eine Nutzungsänderung - insbesondere wegemäßige Erschließung eines Grundstücks

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Soweit sich ihm die Frage entnehmen lässt, ob es im Rahmen der Beurteilung einer Nutzungsintensivierung eines Notwegerechts einen Unterschied macht, ob es sich um eine Erweiterung normaler Wohnnutzung handelt oder eine vorhandene Wohnnutzung um eine gewerbliche Nutzung erweitert wird, ist geklärt, dass auch im letzteren Fall maßgeblich ist, ob dadurch eine nur unwesentliche Beeinträchtigung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 70).

    Vielmehr kommt es auch insoweit auf eine Beurteilung im Einzelfall an (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 70).

  • VGH Bayern, 22.01.2010 - 14 B 08.887

    Nachbarschutz; Erschließung; Notwegerecht; Rücksichtnahmegebot; geschützter

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks hat weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887 - juris Rn. 20).

    Eine Abweichung von den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 22.10.2010 - 14 B 08.887) ist aber auch nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Eine Abweichung von den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 22.10.2010 - 14 B 08.887) ist aber auch nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 2 ZB 15.1558

    Erschließung eines Bauvorhabens bei gewerblicher Nutzung ohne regelmäßigen oder

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Auch eine Abweichung vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2018 (Az. 2 ZB 15.1558) ist nicht substantiiert dargelegt.
  • VGH Bayern, 02.04.2019 - 9 ZB 16.597

    Nutzungsänderung Personalwohnung in allgemeine Wohnung im Außenbereich -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Der Sache nach zielt die Argumentation damit auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen durch das Verwaltungsgericht ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 9 ZB 16.597 - juris Rn. 15).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Dabei hat es zutreffend darauf hingewiesen, dass ein "Anfahren können" des Grundstücks ausreichend sei (vgl. BGH, U.v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 21.1.2014 - 1 CS 13.2388 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20

    Baunachbarstreit; Baustellenlärm; Baustellenverkehr; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Allenfalls in Fällen, in denen das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes zur Folge hat, kann ausnahmsweise über Art. 14 GG ein Genehmigungsabwehranspruch begründet sein (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 30.9.2019 - 9 CS 19.967 - juris Rn. 27; NdsOVG, B.v. 15.10.2020 - 1 ME 40/20 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Nur schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen nicht (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Allenfalls in Fällen, in denen das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes zur Folge hat, kann ausnahmsweise über Art. 14 GG ein Genehmigungsabwehranspruch begründet sein (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 30.9.2019 - 9 CS 19.967 - juris Rn. 27; NdsOVG, B.v. 15.10.2020 - 1 ME 40/20 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 18.2316
    Bei der Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2010 - 8 B 125.09 - juris Rn. 23 und B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 15.9.2020 - 9 ZB 18.913 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch

  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 9 CS 19.967

    Keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

  • VGH Bayern, 24.05.2016 - 9 ZB 13.2539

    Schildkrötentierheim im Außenbereich

  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493

    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und

  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der

  • VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388

    Anbau einer Garage an 1926 genehmigtes Wohngebäude; fehlende Erschließung im

  • VGH Bayern, 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots und Amtsaufklärungspflicht bei vorhandenen

  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 18.913

    Erfolgloser Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine

  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 26 ZB 05.3344
  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.793

    Zur Abgrenzung des Außen- vom Innenbereich

    Grundsätzlich entfaltet das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes zur Folge hat (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.), was hier jedoch nicht der Fall ist.

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 9 CS 22.497

    Eilantrag des Nachbarn (Reiterhof) gegen Erweiterung eines Zimmereibetriebs

    Grundsätzlich entfaltet das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn das genehmigte Bauvorhaben eine unmittelbar gegenständliche Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes zur Folge hat (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.), was hier jedoch nicht der Fall ist.

  • VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint),

    Das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks hat grundsätzlich weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7; U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887 - juris Rn. 20; vgl. - zur planungsrechtlichen Erschließung - auch BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn.4; B.v. 1.3.2016 - 1 ZB 15.1560 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.267

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus wegen fehlender

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass das Gebot ausreichender Erschließung des Baugrundstücks weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7; B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 9 ZB 20.874

    Nachbarklage gegen Sanierung und Teilumnutzung eines Gasthauses

    Dem Verwaltungsgericht musste sich im Zusammenhang mit den Schalldämmmaßnahmen der neuen Fenster und Türen bzw. der schalltechnischen Anforderungen an die Ab- und Zuluftanlagen keine weitere Sachverhaltsaufklärung aufdrängen (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 12 m.w.N.), zumal der Kläger auch erstinstanzlich nichts dazu vorgetragen hat, dass die zum Bestandteil der Baugenehmigung erklärten schalltechnischen Gutachten diesbezüglich unzutreffend sind.
  • VGH Bayern, 10.01.2023 - 9 ZB 22.1686

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung eines Mehrfamilienhauses - Notwegerecht

    Einem Nachbarn kann ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG dann zustehen, wenn die Umsetzung der Baugenehmigung in Folge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - juris Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 3 S 22.01095

    Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines

    1.1 Die gesicherte Erschließung eines Bauvorhabens, welche nach § 30 Abs. 1, § 34 Abs. 1 Satz 1 und § 35 Abs. 1 und 2 BauGB Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, ist nach ständiger Rechtsprechung keine drittschützende Regelung, welche der Klage eines Nachbarn zum Erfolg verhelfen kann (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30 = NVwZ-RR 2020, 671; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG München, 28.11.2022 - M 8 K 20.1555

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Neubau eines Wohn- und

    Das Gebot ausreichender wegemäßiger Erschließung des Baugrundstücks hat weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2022 - 15 ZB 22.267 - juris Rn. 10; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7; U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887 - juris Rn. 20; vgl. - zur planungsrechtlichen Erschließung - auch BayVGH, B.v. 5.3.2018 - 2 ZB 15.1558 - juris Rn.4; B.v. 1.3.2016 - 1 ZB 15.1560 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.268

    Notlage für ein Notwegerecht

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass das Gebot ausreichender Erschließung des Baugrundstücks weder in bauplanungsrechtlicher noch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nachbarschützende Funktion hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7; B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 15).
  • VG München, 27.09.2022 - M 1 K 18.5268

    Erfolglose baurechtliche Nachbarklage gegen einen bauplanungsrechtlichen

    Allerdings ist die gesicherte Erschließung eines Bauvorhabens, welche nach § 30 Abs. 1, § 34 Abs. 1 Satz 1 und § 35 Abs. 1 und 2 BauGB Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, nach ständiger Rechtsprechung keine drittschützende Regelung, welche der Klage eines Nachbarn zum Erfolg verhelfen kann (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - juris Rn. 30; B.v. 26.1.2021 - 9 ZB 18.2316 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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